LINKRECHT
für Besucher unserer Internetpräsenz, die sich darüber den Kopf zerbrechen,
ob sie Besuchern ihrer Internetpräsenz mitteilen müssen, daß sie nicht
verantwortlich sind für das, was andere in ihren Internetseiten tun.
Stand: 02. MÄR 2010
LINKRECHT
RECHT LINK
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Mit Genugtuung
weisen wir darauf hin, daß
der im Internet weit verbreitete "Disclaimer",
HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERLINKTE FREMDSEITEN,
aufgrund der Fehlinterpretation eines Urteils des LG Hamburg entstand.
Die allgemeine Unwissenheit über Recht und damit verbundene Ängste
vor juristischen Konsequenzen sorgten dafür, daß er sich
rasend verbreitete, und es inzwischen kaum noch
Internetseiten gibt ohne diesen im
Grunde lächerlichen Hinweis,
man sei nicht für
die Gestaltung
anderer Seiten
verantwortlich.
Das Urteil >>-> 312 O 85/98 des Landgerichts Hamburg
und viele >>-> Fundstellen zu diesem Urteil vom 12. Mai 1998
Die Verantwortlichen von zweite-hilfe.de
stellen ausdrücklich und unwiderruflich fest, daß sie sich
der Verbreitung des "Disclaimer-Schwachsinns"
nicht anschließen.
Mittlerweile werden diese "Juristenpuffer" aus Angst vor Rechtsverletzungen
in teils lustigen bis absurden Varianten präsentiert. Rechtsfitte Juristen
und Ganoven können daran erkennen, wie wenig Ahnung jemand von Recht hat.
Wer den vielfach verbreiteten vorbeugenden Quatsch zum "Linkrecht"
als Schutz vor Problemen mit Juristen ernst nimmt, sollte auch unbedingt
ein Schild an seinem Auto anbringen und darauf hinweisen,
nicht für Schäden zu haften, die andere Kraftfahrer anrichten. ;-)
Wie leicht könnte der Verursacher eines Unfalls ihnen die Schuld geben,
nur weil sie ein ähnliches Auto fahren wie der Verursacher ...?
Disclaimer-Nachplapperer, die anderen Rechtsrat erteilen, also Rechtsanwälte,
die auf ihren Homepages Rasern der Datenautobahnen raten, einen Haftungsausschluss
zu plazieren, auch wenn der so gut versteckt ist, dass ihn die Betreiber selbst
nicht mehr finden, müßten auch Besitzern von Kleingärten einer Gartenanlage empfehlen,
mit einem Schild auf ihrem Gartentürchen deutlich zu machen, daß sie nicht
für das Fallobst anderer Gärtner verantwortlich sind ... Wie schnell kann ein
Gartenanlagenbesucher behaupten, ihm sei ein Apfel auf den Kopf gefallen vom Baum
des Kleingartenbesitzers, der den dicksten Mercedes vor seiner Hütte hat ...?
Wenn Sie nicht alles verschildern wollen für den Fall, daß ein Volldepp
einen depperten Anwalt findet und der einen depperten Richter, sollten Sie
im Falle eines relativ seltenen Falles raffinierter Verknüpfung Ihrer Internetseite
mit ähnlich gestalteten WEB-Seiten anderer und eventuell daraus behaupteten
Rechtsverletzungen, den damit befaßten Juristen klarmachen,
daß auch Juristen allgemeingültigen Denk- Rechts- und Erfahrungssätzen
sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise folgen müssen.
Folglich muß jeder Surfer ein Mindestmaß an Vorsicht walten lassen,
wenn er im Internet herumklickt wie ein Irrer.
Natürlich können Sie Juristen, die sich im Falle eines Falles
mit Ihrer Verantwortung beschäftigen müssen auch fragen,
warum Hinweise auf die Vipse* einer WEB-Site auf einmal nicht mehr
wichtig sein sollen ... (* Vipse sind Verantwortliche im presserechtlichen Sinne.
Man findet sie meist im Impressum und ein solches vielleicht über eine Sitemap.)
Oder Sie fragen Juristen, ob sie einen "Kraftfahrzeugdisclaimer" haben
an ihrem Auto, bzw. ob sie schonmal Spaziergängern geraten haben,
sich mit Schildern vor juristischem Fallobst zu schützen ...
Wer als Internetseiten-Nutzer (Surfer) glaubt, er könne sich
die sorgfältige Überprüfung der Verantwortlichen von Informationen sparen,
die er durch Anklicken irgendwelcher Links erreicht und mit denen er irgendwelche
Vereinbarungen trifft oder auch nicht, muß unter Umständen ein teures Gerichtsverfahren
bezahlen und zu Unrecht Belasteten Schadensersatz für entstandene Verluste leisten,
sofern er sich daraus irgendwelche Rechtsfolgen geleistet hat!
Wer sich also von seiner Herumklickerei so verwirren läßt,
daß er nicht mehr weiß, wo er sich befindet oder bei wem er
was bestellt oder zu beklagen hat, sollte sich LINK, RECHT, OBEN und UNTEN
auf sein Brett vor'm Kopf schreiben und es anders herum montieren,
damit er es auch lesen kann.
Helfen wird Ihnen unser kleiner Exkurs hier
in die Interpretationswelt der Juristen aber auch nur,
wenn Richter auch wirklich tun müssen,
was allen Recht ist. Denn jede Vereinbarung
taugt nur so viel wie die Kontroll-
instanz der Juristen:
Volk!
Von dem
gibt es sehr viel mehr als
Menschen mit juristischer Verbildung!
Deshalb sollten Sie jetzt www.zweite-hilfe.de verlinken!!!
Finden wir heraus, von welcher Seite jemand zu uns kam und uns mit
Interesse erfreut, machen wir den Verlinker auf jeden Fall verantwortlich! - Danke!
Und wie, ist mit Sicherheit nicht zu Nachteil des Verlinkers und zum Vorteil irrer Juristen.
"linkrecht" bei google: http://www.google.de/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=linkrecht&meta=
"linkrecht" bei metager2: http://www.metager2.de/search/index.php?ses=web&q=linkrecht&cit=1165
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