SCHERZENSGELDER
Darüber lachen Täter und Versicherer
Stand: 10. OKT 2008 - Bitte stellen Sie ggf. durch NEU LADEN sicher,
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Wer nur behaupten kann, er würde Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie Gesundheits- und Körperteilverluste berücksichtigen, alle Schmerzensgeld-Bemessungskriterien anhand medizinisch objektivierter Fakten sorgfältig beachten und gewichten, aber nicht erklärt, wie er dies konkret bewerkstelligt und wie er auf seine Beträge kommt, kann nur auf Behauptungen anderer verweisen, und ist damit unglaubwürdig!
ADAC-Tabellen ...
... waren die ersten Schmerzensgeld-Tabellen und sind deshalb die bekanntesten. Solche Tabellen sind nichts anderes als Sammlungen unsystematisch zusammengetragener, rechtskräftiger Schmerzensgeld-Urteile. Sie entstanden ohne korrekte Rechtsaufklärung der Betroffenen und sind nicht repräsentativ. Sie werden nur mit den wichtigsten Eckpunkten der Fälle aufgelistet, damit möglichst rasch Vergleichsfälle gefunden werden.
Die Verwendung dieser "Orientierungsvorschläge" als einzige Bezifferungsquellen wird von Rechtsexperten abgelehnt, weil sich damit die maßgebliche Rechtsvorgabe des Schmerzensgeld-Anspruches "Billigen aller Fallumstände" nicht verwirklichen läßt. Leider sind auch durch genauere Urteilsrecherchen keine Informationen zu erhalten, die Schmerzensgeld-Beträge nachvollziehbar machen könnten. Daß ein Richter davon überzeugt ist, sein Werturteil sei zutreffend, muß nicht mal Indiz dafür sein, daß die Mehrheit vernünftiger Menschen hinter seiner Überzeugung steht.
Dennoch werden Schmerzensgeld-Tabellen immernoch uneingeschränkt verwendet, weil es bis zu unserem Engagement keine andere Möglichkeit gab, immaterielle Schäden zu beziffern. Damit bestimmen immernoch Juristen der Versicherungswirtschaft mit entsprechenden Prozeßmanipulationen die Entwicklung deutscher Schmerzensgeld-Beträge, und das natürlich nicht zum Nachteil der jeweiligen Gesellschaft, die auf keinen Fall höhere Kosten haben möchte als ihre Konkurrenten und allein wegen Wettbewerbszwängen versucht, Schmerzensgelder so gering wie möglich zu halten ...
Sonstige Literatur zu Schmerzensgeld ...
... ist überwiegend von Juristen geschrieben, die kein Interesse haben, das Tun ihrer Kollegen als fehlerhaft, ungenau oder rechtswidrig darzustellen. Meist wird nur vermittelt, wie die gängige Rechtsprechung funktioniert und Anspruchsberechtigten damit weisgemacht, man würde vorschriftsgemäß handeln. Die Grundlagen und die maßgeblichen Vorgaben des Gesetzgebers zum Schmerzensgeld-Anspruch werden mehr oder weniger elegant umgangen. Sogar verständlich geschriebene Werke wie das des ZDF-Rechtsexperten Bernhard Töpper (Guter Rat zum Schmerzensgeld, 1. Auflage) verschweigen das Wesentliche, das schon sehr viele Leidtragende zur Verzweiflung brachte, weil das Tun ihrer Juristen zu sehr von ihrem normalen, auch von anderen Menschen bestätigten Rechtsempfinden abwich.
Wer nicht fassen kann, wie schlampig die bisherige Schmerzensgeld-Bemessung funktioniert, hier die "schwierige Betragsfindung" im Detail:
Um eine angemessene Entschädigung zu fordern, muß sich der Zuständige (meist ein Rechtsanwalt) die Mühe machen, einen vergleichbaren Fall in einer Schmerzensgeld-Tabelle zu finden. Etwas anderes hat er nicht, um einen Schmerzensgeldbetrag angeben zu können oder dem Gericht eine ungefähre Größenordnung vorzugeben. Nur dort sind Schmerzensgeld-Beträge aufgelistet. Außer diesen Informationen existieren keine weiteren Hilfsmittel, die bei der Bezifferung von Schmerzensgeld-Ansprüchen helfen könnten.
Um überhaupt einen ähnlichen Schmerzensgeld-Fall finden zu können, müssen vor dem Blick in Tabellen die wesentlichen Merkmale des neu zu beziffernden Falles herausgearbeitet werden, die auch in den Schmerzensgeld-Tabellen als Suchkriterien angeboten sind. Warum dieser Vorgang entscheidend ist, werden Sie gleich erfahren.
Geht es z.B. um eine junge Frau, die beim Radfahren von einem Hund gebissen wurde, sich beim Sturz die Schulter prellte, 3 Wochen ins Krankenhaus mußte und danach noch 6 Wochen arbeitsunfähig war, wird man sich nur "Hundebiß, leichte Verletzungen, junge Frau" merken, um in einer Schmerzensgeld-Tabelle fündig zu werden. Denn Schmerzensgeld-Tabellen stellen nur wenige Auswahlkriterien zur Verfügung. Dies hat folgenden Grund: Würden mehr Kriterien aufgelistet, würde sich der Suchaufwand vervielfachen. Zur Verdeutlichung dieses Problems ein Beispiel:
Sucht man nach einem Gebrauchtwagen, der nicht zu alt ist, kann man innerhalb weniger Stunden einen finden.
Sucht man nach einem, der einen 6-Zylinder-Motor, Automatik und Ledersitze hat und höchstens 5 Jahre alt ist, benötigt man leicht ein paar Tage.
Sucht man gar nach einem metallicblauen, der einen 6-Zylinder-Motor, Automatik und Klimaanlage hat, höchstens 3 Jahre alt ist und aus erster Hand mit max. 50.000 km, wird man vermutlich länger als ein paar Wochen suchen, und dann hier und da Zugeständnisse machen müssen, um überhaupt wieder mobil zu werden.
Der Versuch, einen möglichst genauen Vergleichsfall für die Schmerzensgeld-Bezifferung zu finden, ist schon allein wegen der geringen Anzahl veröffentlichter Fälle aussichtslos. Daß es nicht mehr veröffentlichte Fälle gibt, liegt daran, daß nur ein verschwindend kleiner Teil von Streitigkeiten über die Schmerzensgeld-Höhe vor Gericht kommt. Die meisten werden außergerichtlich abgewickelt, oft über Abfindungen / Vergleiche. Auch auf dem Gerichtswege werden die meisten Schmerzensgeldbezifferungen über einen Vergleich erledigt, wo die Betroffenen oft nicht mal erfahren, welche Summe für den immateriellen Schaden bezahlt wird. Nur wenige Fälle werden also durch ein Urteil rechtskräftig und dann zur Veröffentlichung in Tabellen angeboten.
In fast allen Fällen machen sich nicht mal Rechtsanwälte die Mühe machen, sich wirklich mit den Schmerzen, Leiden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen zu befassen. Wenn dies wegen der Besonderheit bestimmter Schäden ins Auge gefaßt wird, wird das meisten Gutachtern überlassen, die es sich aufgrund mangelhafter Rechtsaufklärung von Anwälten leisten können, ohne Befunderhebungsprotokolle an Tatsachen vorbeizugehen und dann für ihre Schmerzensgeld-Informationen gerne auf kompetente Studien verweisen, die in der Regel kaum jemand prüft oder nachvollzieht ... Alles in allem ist also die Schmerzensgeldbezifferung mit unglaublichen vielen Ungenauigkeiten behaftet.
Aber auch wenn sämtliche Schmerzensgeldbeträge und Fallumstände als Orientierungen herangezogen werden könnten, würde man kaum wirklich vergleichbare Umstände finden, die im Schadensausmaß einem neu zu bewertenden Fall so gleichen oder so ähnlich sind, daß man ein ähnlich hohes Schmerzensgeld oder ein zuverlässig niedrigeres bzw. höheres zusprechen könnte. Auch die Heranziehung sehr vieler Fälle oder die Herausarbeitung hilfreicher Fallunterschiede kann nicht weiterhelfen, weil alle Schmerzensgeldbeträge auf die gleiche willkürliche Weise zustandegekommen sind. Defakto weiß niemand, wie die ersten Schätzungen für Schmerzensgelder zustandegekommen sind und wie einzelne Schadendetails dazu bewertet wurden.
Die Unterschiede der Fälle, die heute als Referenzfälle in Schmerzensgeldtabellen vorliegen, sind oft so groß, daß mit jeder neuen Einbeziehung eines neuen Urteils immer mehr Ungenauigkeit entsteht. Das Dilemma der angewendeten Vergleichsschätzpraxis ist, daß Schadendetails noch nie systematisch erfaßt und ausgewertet wurden. Um auch nur annähernd Sicherheit zu bekommen, daß alle Schäden angemessen berücksichtigt werden, hätte dies längst stattfinden müssen.
Schmerzensgeldbezifferern bleibt auch gar nichts anderes übrig, als das gesamte Schadensausmaß zu reduzieren und zu abstrahieren, weil sie mit der Herausarbeitung von Unterschieden gar nichts anfangen können. Kein Urteil sagt etwas darüber aus, wie der jeweilige Richter beispielsweise 1 Woche weniger Krankenhausaufenthalt, oder wie er 4 Wochen mehr Arbeitsunfähigkeit bewertet hat oder bewerten würde! Wer beispielsweise nach "Hundebiß, leichte Verletzungen, junge Frau" sucht, bekommt nach zeitaufwendigen Recherchen, welche anderen Umstände eventuell in Schwere und Dauer einigermaßen vergleichbar sein könnten, nur einige Fälle angeboten, deren Unterschiede sich gar nicht bewerten lassen.
Das angemessene Bewerten von Fallunterschieden bleibt deshalb immer und aus gutem Grunde dem jeweiligen Schätzer überlassen, der sich dazu auch kaum äußern wird. Ihm bleibt gar nichts anderes übrig, als sogar gravierende Unterschiede (= gravierende Schäden!) innerhalb seines freien Ermessens so zu gewichten und in Geld auszudrücken, daß der Endbetrag nicht aus dem üblichen Rahmen fällt. Wer aber keine nachvollziehbare Bewertung vorlegen kann, kann von Schadensersatzpflichtigen angegriffen werden, denn die haben das Recht, daß ihre Zahlungspflicht auch tatsächlich genau begründet wird ...
Schmerzensgeldmacher werden traumatisch belastende Erlebnisse unter qualvollen Schmerzen eines schwer verletzten Unfallopfers auf der Intensivstation über mehrere Wochen problemlos mit dem Aufenthalt eines Patienten vergleichen, der sich eine Woche lang zur Beobachtung ins Krankenhaus begeben mußte, und sie werden versteckbare Verunstaltungen am Körper einer jungen Frau gravierender gewichten, als die Gehbehinderung eines älteren Mannes, die das Vielfache des immateriellen Schadens der jungen Frau ausmacht. Für diese skandalösen Fehleinschätzungen sind allein Informationsdefizite verantwortlich, die mithilfe von Rechtsanwälten als "Rechtsdolmetschern" entstehen. Die richten schon ihre Antennen so aus, wie es ihnen unter Berücksichtigung der Ergebnisse bisherigen juristischen Wirkens Recht ist, sodaß auch gewaltige Tatsachenverzerrungen gang und gäbe sind.
Die vielfach verbreitete juristische Behauptung, man könne immaterielle Schäden nicht in Geld ausdrücken, ist schon mit der Zahlung von Schmerzensgeldern widerlegt. Da sämtliche Werte unseres Wertegeflechts mehr oder weniger sorgfältige Schätzungen sind, in denen immer immaterielle Werte stecken, ist eine genauere Beschäftigung mit besseren Schätzmethoden längst überfällig.
Auch in einem hochglanzlackierten Autoblech, das den Oberschenkel eines Opfers zertrümmert hat, weil der Verursacher sicher war, er könne eine in wenigen Sekunden auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigte Masse von 1,5 Tonnen jederzeit, auch mit etwas Alkohol im Blut beherrschen, steckt der Verdienst des Herstellers als immaterieller Wert, der sich aus dem ergibt, was unsere Gesellschaft bereit ist, ihm für seine Arbeit zu bezahlen ...
Wer so viel RECHT bekommen will wie ihm zusteht, muß nur dafür sorgen, entscheidungsrelevante Tatsachen so seinen Beurteilern mitzuteilen, daß sie auch in reduzierter Form der Wahrheit entsprechen und tatsächlich ankommen! Weil dies aufgrund erstaunlicher Wissensdefizite viel zu selten geschieht, sind auch in anderen Bereichen unseres Zusammenlebens ungeahnte Verbesserungschancen vorhanden, die nur ergriffen werden müßten ...
Was mit Unfallopfern geschieht, läßt sich grafisch vereinfacht so darstellen:
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Jeder Farbpunkt ...... ist ein Ereignis im Leben eines Betroffenen.
Graue, violette und grüne Punkte signalisieren belastende,
rote, blaue und rosafarbene Punkte entlastende Ereignisse:
Da niemand die Zeit fände, alle Ereignisse seines Lebens zu schildern, müssen entschädigungsrelevante Tatsachen zwangsläufig zusammenfassend reduziert werden. Diese schwierige Aufgabe übernehmen in der Regel Anwälte und Gutachter, auch wenn sie dafür keine besondere Ausbildung erhielten. Mit ihren Fokussierungen könnte Richtern beispielweise mit entsprechenden Schadensbeschreibungen folgendes Bild zur Beurteilung vorgelegt werden, das sich hier mit Farbpunkten sehr einfach darstellt:
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Hochgerechnet auf das gesamte Schadensausmaß ergäbe sich, sofern der Richter mit seiner irreführend verbreiteten "Willkürbefugnis" nicht noch weitere "Vereinfachungen" vornimmt, folgendes "Ereignisbild", das sich aber bei genauem Hinschauen vom tatsächlichen stark unterscheidet:
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Betroffene könnten zwar falsch übermittelte oder versäumte Details erkennen und reklamieren, sofern sie nicht versuchen, zu erwartende Rechtsverwirklichungsmängel durch eigene Verzerrungen auszugleichen. Achten sie selbst auf sorgfältige Wahrheitserkennung und tatsachenentsprechende Übermittlung der Ereignisse und Umstände, könnten sie verzerrte Fakten ihres Lebens auch glaubhaft machen, sofern sich nicht ausreichende Beweise finden. Der Gesetzgeber hat dafür Raum geschaffen und verpflichtet Richter zu sorgfältigem Handeln, das keinerlei rechtswidrige Begünstigungen oder Benachteiligungen gestattet. Doch haben sie bei einem Wirrwar von Fakten, gespickt mit medizinischen Fachbegriffen kaum die Möglichkeit, Wahrheitsverzerrungen tatsächlich zu korrigieren. In welchem Umfang irreführende Fakten festgeschrieben werden, offenbaren nur genaue Auswertungen, die nie stattfinden. Mit dem Farbpunktebeispiel lassen sich die Verzerrungen aber sehr gut verdeutlichen:
Ordnet man grauen Ereignissen die negative Intensität -3 zu, den violetten -2 und den grünen -1, sowie den roten +1, den blauen +2 und den rosafarbenen +3, und rechnet man dann alles korrekt zusammen, würde sich rechnerisch ein Vorteil für den Zahlungspflichtigen von 40 Punkten ergeben. Das tatsächliche Leben des Geschädigten weist nämlich einen Schaden von -60 Punkten aus. Die verzerrte Reduzierung ergibt in der Hochrechnung aber nur -20 ...
Mit dieser "Verfälschungsmethode" haben deutsche Versicherer viele schon auf so großen Schäden sitzen lassen, daß man nicht mehr von einem "Rechtsstaat" sprechen kann. Richter, die zu wenig wissen, können nur zufällig gerecht urteilen. Dummerweise wissen sie oft nur das Bißchen, das ihnen Anwälte durch ihre eingeschränkte Rechtssicht vorgelegt haben, und noch dümmererweise vereinfachen sie das oft auch noch durch Projektion auf vorhandenes Erfahrungswissen. Und so dienen "juristische Veranstaltungen" leider zu oft nur dem Zweck, Juristen zu unterhalten statt sicherzustellen, daß möglichst viel mit rechten Dingen zugeht.
Die bisherige Schätzpraxis, die sich teilweise kriminelles Fallenlassen und Zurechtbiegen von Schäden erlaubt, setzt allen Beteiligten seit Jahrzehnten zu! Geschädigte wissen sehr genau, was sie ausgehalten haben, und Gutachter, Rechtsanwälte und Richter wollen wegen ihrer Bewertungsunsicherheit deren Fallumstände auch gar nicht so genau betrachten. Sie erfassen lieber Schadensschilderungen und Gutachten nur in ihrer Gesamtheit unter Vorgaukelung kompetenter Berücksichtigung. Je mehr Schadensumstände die "Scherzensgeldbemesser" für ihre Suchen nach Referenzfällen berücksichtigen, desto klarer wird ihnen, daß sie nicht die geringsten Anhaltspunkte haben, wie immaterielle Schäden in Geld auszudrücken sind!
Da sie außerdem ganz genau wissen, daß die Beträge aller Vergleichsfälle auf die gleiche willkürliche Schätzweise zustandegekommen sind, die noch ungenauer sind, weil früheren Entscheidungen noch weniger Vergleichsfälle zur Verfügung standen, und daher auch das Angleichen und Fallenlassen von Fallumständen noch nachteiliger für die Betroffenen ausgefallen ist, können sie nur versuchen herauszufinden, ob der von ihnen zu beurteilende Fall schwerer oder leichter wiegt, um dann den Referenzbetrag nach ihrem (unüberprüfbaren) Ermessen mehr oder weniger willkürlich nach oben oder unten korrigieren! Die Chance, einen vergleichbaren Fall zu finden, ist nahe Null. Aus diesem Grunde sind "Scherzensgeldbewerter" schon bei der Suche geneigt, Fälle ähnlicher zu sehen als sie sind.
Mit dieser extrem vagen Schätzmethode werden vor allem Mehrfachverletzungen und komplexe Schwerstschäden in ihrem Ausmaß und ihrer Intensität so verändert, daß Anspruchsteller extrem viel Geld verlieren, und die wichtige Maßgabe "Berücksichtigung aller Fallumstände" mißachtet wird! Ein Rattenschwanz ungenauer Vermutungen, Verzerrungen und Verwischungen also, der nichts als Probleme machte und noch machen wird, wenn deutsche Juristen nicht endlich so arbeiten, wie sie das von allen anderen Schadensbewertern verlangen!
Anspruchsteller, die ihre Anwälte genau befragen, auf welche Weise ihre Schäden berücksichtigt wurden, können sehr schnell feststellen, wie ungenau und willkürlich das ihnen angeblich zustehende Schmerzensgeld beziffert ist!______
Ignoranz ist so mächtig, daß sie jede Menge
Unrecht zustandebringt.
- Setarkos -Nachdem einwandfreie Schadensnachweise das A und O jeglicher Rechtsverwirklichung sind,
und die jederzeit nachprüfbare Schätzpraxis so weit von der Maßgabe "Berücksichtigung aller Fallumstände"
entfernt ist, daß man von Scherzensgeldern sprechen kann, müßten sich Juristen sogar
für wesentlich schlampigere Schätzmethoden brennend interessieren, die nur ein bißchen
weniger schlampig sind als die nach ADAC-Tabellen ...!
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