SCHADENSERSATZ (SCHADENERSATZ)

>>> Ausgleich von Rechtsverletzungen
Durch Schaden wird man klug, sagt der Volksmund. Durch Schadenersatz wird man sympathisch.
Dumm, wenn man nur durch Schaden klug werden kann, und Bemühungen um Schadenersatz so gestaltet,
daß weitere Schäden entstehen, die Schadenersatz-Ansprüche auslösen ...

Damit Sie bzw. ihre Schädiger sympathisch werden können, finden Sie hier einige tiefschürfende Ausführungen
zu Schadensersatzansprüchen, die zu den häufigsten Rechtsansprüchen zählen, auch wenn sie
nur selten so korrekt verwirklicht werden, daß entstandene Schäden
wiedergutgemacht und damit aus der Welt geschafft sind.

 

Stand: 26. NOV 2009

 

Schadensersatz (Schadenersatz) ist der rechtskonforme, also durch allgemeingültige Vereinbarungen einer Gemenschaft flankierte Ausgleich einer widerrechtlichen Benachteiligung, die durch Minderung oder Verlust eines materiellen (gegenständlichen, greifbaren) oder immateriellen (nicht materiellen, nur mit dem Geist erfaßbaren) Gutes entstanden ist. Schadensersatz (Schadenersatz) ist Wiedergutmachung einer Verletzung der Balance des Gebens und Nehmens innerhalb partnerschaftlicher Aktivitäten.

Wenn Sie das jetzt nochmal sehr langsam lesen und verstehen, haben Sie die tiefste Vorstellung über etwas sehr wichtiges, denn Schadensersatz- (Schadenersatz-) Ansprüche sind grundsätzlich mit dem Recht auf Zufriedenheit verbunden, das sämtliche Aktivitäten wahrnehmbarer Existenzen steuert und beherrscht. Bei allen wahrnehmbaren Aktivitäten geht es nur um das Recht auf Zufriedenheit. Das wird durch Unzufriedenheit erkennbar, benötigt aber nicht zwingend Höllenqualen und verschwindet nicht dadurch, daß Betroffene von weitem ein bißchen ins Paradies schauen dürfen, um anderen dort zuzuwinken ...

Das elementare Recht "Sich wohl fühlen mit anderen", das alle Kreaturen teilen, ist der Motor des Universums, Programm der Evolution. Es räumt Stärkeren das Wahlrecht ein. Meist wählt der jeweils Stärkere mehr Wohlgefühle als ihm zustehen. Die Machthierachie, die sich aus dem Bewußtsein entwickelt, allen ein Existenzrecht zu gewähren, schränkt das Wahlrecht quasi mit dem Teilungsrecht ein. Gerechte Verteilung bewerkstelligt man damit, daß man den einen teilen und den anderen wählen läßt, welcher Teil ihm zufallen soll. Um Gerechtigkeit zu gewährleisten, müssen Schäden vermieden werden, die durch Manipulationen des Gebens und Nehmens über Ablenkung und Täuschung entstehen. Will man nicht schadensersatzpflichtig (schadenersatzpflichtig) werden, sollte man die Balance des Gebens und Nehmens sowie Ablenkungen und Täuschungen sehr wichtig nehmen. Allerdings muß nicht immer alles zu gleichen Teilen verteilt werden. Partner können auch ungleiches Geben und Nehmen vereinbaren, wenn ihnen danach ist. Die meisten Probleme, die Schadensersatz (Schadenersatz) begründen, beruhen auf einem nicht tatsachenorientierten, oft wunschgerichteten, nicht realisierbaren und dann auch unzufrieden machenden Ausgleich partizipierender Interessen. Gerechtigkeit entsteht, wenn der Ausgleich partizipierender Interessen funktioniert. Funktioniert er, sind alle zufrieden.

Hat ein Möbelhersteller Tische produziert, die beim Verschieben umfallen, weil die Beine schlecht befestigt sind, entsteht ein Schadensersatzanspruch (Schadenersatzanspruch). Haben Mitarbeiter der Stadt vergessen, eine Straße abzusperren und entstehen dann für die Benutzer der Straße Schäden, können schnell viele unterschiedliche Schadensersatzansprüche (Schadenersatzansprüche) entstehen, wenn sich die Stadt weigert, ihre Beteiligung daran zu erkennen und die entstandenen Schäden aus der Welt zu schaffen. Reißt ein notgeiler Single eine frustrierte Frau aus ihrer Familie ohne Rücksicht auf entstehende Schäden, die er durch umsichtiges Handeln hätte verhindern können, läßt sich auch daraus ein Anspruch auf Schadensersatz / Schadenersatz ableiten, gerichtlich feststellen und einem vollständigen Ausgleich zuführen über bislang wenig genutzte Möglichkeiten rechtskonformen Schadenausgleichs.

Freilich sollte man dabei dann nicht von vorneherein neue Schäden vorbereiten, die eigenständige Schadensersatz-Ansprüche auslösen. Schaltet man beispielsweise einen Rechtsanwalt ein, ohne sich im Klaren zu sein, was der alles leisten muß für sein Geld, kann man nicht mal überprüfen, ob ein wahrheitsgemäßes Geben und Nehmen stattgefunden hat zwischen Anwalt und Mandant. Wahrheit ist schlichtweg nur das, was sich ereignet. Was wahrgenommen wird, möglicherweise schielenden oder halb geschlossenen Auges oder mit Ohren, die sich lieber mit lukrativeren Rechtsproblemen befassen, kann auch fern der Wahrheit liegen, muß nicht den Tatsachen entsprechen. Zwischen Wahrheit und Wahrnehmung zu unterscheiden ist auch für die Durchsetzung von Schadensersatz (Schadenersatz) sehr wichtig. Übergibt man einem Anwalt für seine üblen Leistungen 20 Geldscheine je 50 Euro, der aber 20 je 500 verlangt hat, kann man zwar behaupten, der Rechtsanwalt habe den Rest schnell verschwinden lassen. Doch benötigt man dann andere, die neutral sind, dieses Ereignis zu konsensieren.

Weil es viele Menschen gibt, die mit allen möglichen Tricks und Bewußtseinsstörungen arbeiten, um andere zu übervorteilen, und die beim Ertappen alles tun, um vor sich selbst und anderen korrekt da zu stehen, kann man sich die Nöte von Juristen und ihre damit entstandene allgemeine Ignoranz sehr gut erklären. Um nicht in den Topf mit Lügnern und Bescheißern geworfen zu werden, ist es ratsam, immer wahrheitsgemäss zu informieren.

Um Schadensersatz (Schadenersatz) geltend machen zu können, ist die Kenntnis der jeweiligen Rechte notwendig, die nach Gesetz oder Vertrag diesen Ausgleich der Verletzung des Rechts auf Zufriedenheit ermöglichen. In den meisten Fällen sind den Betroffenen ihre wichtigsten Rechte nicht bekannt, weshalb es in vielen Fällen zu Schäden bei der Rechtsverwirklichung kommt und Schadensersatz (Schadenersatz) nur unvollständig, wenn überhaupt stattfindet.

Gerne werden nach zermürbenden Auseinandersetzungen über die Höhe des Schadensersatzes Abfindungen gezahlt und vom Geschädigten mit der Zusicherung angenommen, keine weiteren Schadensersatzansprüche mehr zu stellen. Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen, meist in Form einer Geldzahlung oder durch Überlassung von Vermögensgegenständen.

Würde Schadensersatz (Schadenersatz) konsequent geleistet mithilfe der mächtigen Justiz, trüge dies wesentlich zur Vermeidung von Schäden bei, die in den meisten Fällen nicht durch unbeeinflußbare Naturgewalten, sondern durch mangelnde Achtsamkeit, Sorgfalt oder sogar durch Mutwillen aufgrund vorausgegangener, nicht korrigierter Rechtsverletzungen entstehen.

Über die Angemessenheit des Schadensersatzes haben sich schon viele kluge Köpfe Gedanken gemacht. So erkennt beispielsweise der Jurist Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seinem Aufsatz "Der Anspruch auf angemessene Schadensregulierung" vom 19.04.2005 eine systemimmanente Rechtsschutzlücke, "die auf der Risikoaversion Geschädigter beruht und empirisch valide ist (Bernoulli-Theorem)". Damit stellt er fest, daß Geschädigte nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten ihren Anspruch auf angemessenen Schadensersatz mithilfe von Gerichten durchsetzen. Damit ist aber das Kernproblem nicht erkannt, das diesem Teilproblem vorgeschaltet ist und es bedingt: Würde man Geschädigte korrekt aufklären, wüßten sie auch, wie sie mithilfe der Justiz ein (als vermögender Geschädigter) zu leistendes Kostenrisiko so reduzieren können, daß es praktisch wegfällt. Über Feststellungsklagen kann gesichert werden, wer Schadensersatz zu leisten hat, und über nachgeschaltete Leistungsklagen können dann auch ausreichende Beweiskostenvorschüsse zugesprochen und ggf. vollstreckt werden. Damit läßt sich die von Schwintowsky erläuterte Rechtsschutzlücke nahezu vollständig auflösen. Auch diesen wichtigen Aspekt will niemand an die große Glocke hängen, damit die Nutznießer der Schadensregulierungsmaschine wie bisher arbeiten können, auch wenn Schädiger dann weiterhin nach Herzenslust Schäden anrichten im Bewußtsein, die würden beispielsweise von Versicherungsgesellschaften bezahlt ...

Hier noch einige interessante Informationen über Schadensersatz (Schadenersatz) für Interessierte mit juristischen Kenntnissen:

Kritik an Wikipedia-Schadensersatz-Informationen - Löschung (!) der Kritik an Wikipedia-Schadensersatz-Informationen - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__249.html - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__250.html - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__251.html - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__252.html - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__253.html - http://bundesrecht.juris.de/bgb/__254.html - Deutsches Deliktrecht - Haftpflichtgesetz - Produkthaftungsgesetz - Straßenverkehrsgesetz - Verkehrszivilrecht - Verkehrsunfallprozeß - Schadensrecht - Schadensersatz für gebrochenes Herz - Mehr Schadensersatz-Informationen zum Selbstrecherchieren

Und hier einige Themenbegriffe für weitere Recherchen und noch intensivere Beschäftigung mit einem der wichtigsten Rechtsansprüche der Welt:
Abfindung - Abgeltung - Ausgleich - Entschädigung - Erkenntlichkeit - Ersatz - Gegenleistung - Naturalrestitutiion - Restitutiion - Rückerstattung - Rückzahlung - Regreß - Schmerzensgeld - Sühneleistung - Trostpflaster - Wiedergutmachung - Äquivalent - Schaden wieder gutmachen - Schaden reparieren
 


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